Regelungen

Das Klientel gleich zu Anfang über Regeln im gemeinsamen Umgang informieren und durch Vertrag festlegen (auch die Gebührenordnung).

Allgemeine Regeln können sein:

Das Stundenende muss eingehalten werden.

Es gibt eine Schweigepflicht dem Klientel gegenüber, was alle Musizier- oder Gesprächsinhalte anbelangt. Das Klientel muss mich von meiner Schweigepflicht entbinden, wenn ich einer Bezugsperson Mitteilungen geben möchte. Das Klientel darf selbst entscheiden, ob und was es aus den Musiktherapiestunden erzählen möchte. Unwahre Behauptungen, Verleumdungen und üble Nachrede entbindet von der Schweigepflicht, um sich verteidigen zu können.

Alkoholgenuss vor und während der Sitzungen sind untersagt.